Wir bieten rechtliche Unterstützung auf den verschiedenen Gebieten des Verwaltungsrechts, außergerichtlich wie gerichtlich. Von größter Praxisrelevanz ist dabei das öffentliche Baurecht, gleich ob eine Baugenehmigung begehrt oder aber aus nachbarlichen Interessen abgewehrt werden soll. Selbiges gilt für alle rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Aufstellung eines Bebauungsplans.
Darüber hinaus vertreten wir Sie in allen Bereichen des Beamtenrechts, angefangen von der Einstellung als Beamter über Fragen der Besoldung und Beförderung sowie Versetzung bis hin zur Entlassung oder Zurruhesetzung. Sollten Disziplinarmaßnahmen gegen Sie ergehen, verfügen wir über langjährige Erfahrungen, hiergegen vorzugehen.
Ferner begleiten wir Sie mit rechtlichem Rat in schulischen, insbesondere prüfungsrelevanten Angelegenheiten, oder aber bei der Durchsetzung Ihrer Studienplatzwahl.
Ebenfalls von wiederkehrender Relevanz sind erschließungsbeitrags- oder abgabenrechtliche Angelegenheiten, wenn die Stadt Sie für Herstellungskosten von Straßen oder sonstigen Anlagen in Anspruch nimmt.
Zuverlässig und kompetent bearbeiten wir Ihre gewerbe- und gaststättenrechtlichen Probleme.
Wir beschäftigen uns mit dem Umwelt- und Europarecht. Mit zunehmenden grenzüberschreitenden Umweltproblemen beginnt der Schutz des Einzelnen insoweit bereits auf der Ebene der Informationsbeschaffung, führt über die Durchsetzung aktiver wie passiver Schutzmaßnahmen und endet bei der Verfolgung von Entschädigungszahlungen.
Sollten Rechtsgebiete wie das Polizei- und Ordnungsrecht, das Straßenrecht, Kommunalrecht, Denkmalrecht, Entschädigungs- und Staatshaftungsrecht betroffen sein, ist auch hier eine kompetente Beratung gewährleistet.