Auf diesem Gebiet beraten und vertreten wir Sie rund um das Auto.
Dabei reicht das Spektrum unserer Tätigkeiten von der Geltendmachung von Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall über die Vertretung in Bußgeldsachen und Verkehrsstrafsachen bis zur Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Fahrzeugkauf oder einer Fahrzeugreparatur, sei es aus Sicht des Händlers/der Werkstatt oder des Kunden.
Die Erfahrung zeigt auch und gerade in Fälle unverschuldeter Verkehrsunfälle, dass der Geschädigte ohne anwaltliche Vertretung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherungsgesellschaft deutlich im Nachteil ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die entstehenden Rechtsanwaltskosten als Teil des Schadens von der gegnerischen Haftpflichtversicherungsgesellschaft zu tragen sind. In Bußgeldsachen und insbesondere Strafsachen ist eine eigene Verteidigung ohne Rechtsanwalt in keinem Falle sachgerecht, da man als Betroffener nicht einmal das einem Rechtsanwalt zustehende Recht auf Akteneinsicht hat. Die Fragestellungen, die sich bei Streitigkeiten aus einem Autokauf oder einer Autoreparatur ergeben können, sind im Streitfalle nur sachgerecht durch anwaltliche Unterstützung zu klären.