Personalentscheidungen und Personalentwicklung stehen im Mittelpunkt des Arbeitslebens und sind wichtig für den Erfolg von Arbeitgeber und Unternehmen, aber auch für die berufliche und persönliche Entwicklung der Arbeitnehmer. In Zeiten des zunehmenden Mangels von qualifizierten Arbeitnehmern ist es für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer wichtig, die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts, ebenso wie wir Arbeitgeber und Betriebsräte in Angelegenheiten der Betriebsverfassung und Mitbestimmung unterstützen. Die Erfahrung aus der anwaltlichen Beratung aller Betriebsparteien ermöglicht es uns, in Verhandlungen den Standpunkt der anderen Partei zu verstehen und den Verlauf von Auseinandersetzungen zu antizipieren. So sind wir in der Lage, mit individuellen Vorschlägen zu einer Beilegung oder sachgerechten Lösung von Konflikten beizutragen.
Natürlich sind arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen nicht stets zu vermeiden. Wir unterstützen unsere Mandanten in arbeitsgerichtlichen Verfahren aller Art, seien es Kündigungsschutzprozesse, Klagen zur Zahlung von Gehalt oder die gerichtliche Überprüfung personeller Maßnahmen von A wie Abmahnung bis Z wie Zeugnis. Mit unserer langjährigen Erfahrung in Verfahren vor Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und Bundesarbeitsgericht haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite.
Die Möglichkeit der Gestaltung und Optimierung endet für Arbeitgeber in der Regel mit der Umsetzung von Personalmaßnahmen (z.B. Kündigungen, Versetzungen, Vertragsanpassungen) oder der Durchführung von strukturellen betrieblichen Maßnahmen (z.B. Betriebsübergang und Betriebsschließung, Verlagerung von Standorten oder Änderung der Organisation und Leitungsstruktur). Daher ist es wichtig, mit der anwaltlichen Beratung bereits während der Planung von Personalmaßnahmen oder Betriebsänderungen zu beginnen. Dies reduziert die Gefahr von arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen und prozessualen Nachteilen. Noch wichtiger: Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereits in der Entstehung vermeiden oder lösen. So verhindern Arbeitgeber den Verlust von qualifiziertem Personal und Nachteile hinsichtlich Arbeitsleistung und Produktivität.
Arbeitnehmer werden häufig von Personalentscheidungen des Arbeitgebers überrascht und fragen sich, ob eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses möglich ist. Wir klären gemeinsam mit unseren Mandanten die arbeitsrechtlichen Optionen und suchen eine interessengerechte Lösung. Dabei steht der Erhalt des Arbeitsverhältnisses und die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber im Mittelpunkt. Ist eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht möglich, suchen wir in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber nach einer einvernehmlichen und wirtschaftlich sinnvollen Lösung.
Besonders qualifizierte Mitarbeiter und leitende Angestellte wissen um ihren Wert für das Unternehmen. Auch der Arbeitgeber besitzt ein besonderes Interesse, leistungsstarke Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden. Wir beraten bei der Optimierung von Arbeitsverträgen, entweder bei Abschluss des Arbeitsvertrags oder bei der Anpassung im Rahmen des beruflichen Aufstiegs. Die Vereinbarung von variabler Vergütung, Aktienoptionen oder Prämien und Gratifikationen beteiligt Arbeitnehmer an dem Ergebnis ihrer Leistung und dem Erfolg des Unternehmens. Die klare und rechtlich zutreffende Formulierung vermeidet spätere Konflikte.
Ingenieure, Manager, Facharbeiter, junge Führungskräfte und die Gründer von Startups müssen häufig ohne jede Erfahrung die Leitung von Arbeitnehmern in Unternehmensabteilungen oder Projektteams übernehmen. Hierdurch sind Konflikte vorprogrammiert, welche den Erfolg des Unternehmens und die berufliche Entwicklung beeinträchtigen können. Wir unterstützen Unternehmen und deren Führungskräfte durch Coaching-Programme bei der Vermittlung des know-how der Führung von Arbeitnehmern und der Lösung von Problemen.
Ein weiterer Teil unserer Tätigkeit sind Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
Sozialplan und Interessenausgleich, Betriebsvereinbarungen und Schlichtungsverfahren – wir sind in allen Bereichen des Betriebsverfassungsrechts tätig.
Im Rahmen von Inhouse-Schulungen vermitteln wir Arbeitgebern und leitenden Angestellten ebenso wie Betriebsräten das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit notwendige Grundwissen in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Sprechen Sie uns an, wenn Sie nach Seminaren und Fortbildungen suchen, die nicht nur allgemeine Informationen, sondern für Ihr Unternehmen angepasste Themen vermitteln.