Unsere Beratung im Bereich des Vergaberechts umfasst alle Fragestellungen der öffentlichen Hand insbesondere zu Ausschreibungspflichten, Verfahrenswahl, Ausschreibungsunterlagen inkl. Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie deren Bewertung, Submission, Angebotswertung und Ausschluss von Bietern. Dabei geben wir gern Hilfestellung bei Fertigung des Vergabevermerks. Zu diesen Themen wenden sich auch private juristische Personen an uns, wenn sie überwiegend öffentlich finanziert sind bzw. Fördermittel erhalten und daher dem Vergaberecht unterliegen.
Häufige Themenkreise sind zudem Beratungen zur In-House-Vergabe sowie öffentlich-privaten Partnerschaften (PPP).
Teilnehmer an Vergabeverfahren erhalten durch uns bereits vor Submission die Möglichkeit, sich zu einer laufenden Ausschreibung zu informieren. Welche Kriterien gelten? Welche Möglichkeiten gibt es in einem streng formalisierten Verfahren? Entspricht mein Angebot den Anforderungen? Wohin richte ich meine Fragen? Und was passiert, wenn sie nicht beantwortet werden? Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt der regelmäßig aufkommenden Problemkreise.
Nach Submission prüfen wir für unsere Mandanten, ob ihr Angebot zu Unrecht übergangen wurde und es dagegen erfolgversprechende Rechtsschutzmöglichkeiten oder zumindest Schadensersatzansprüche gibt. Und wenn eine Ausschreibung überhaupt nicht erfolgte und der Mitbewerber plötzlich über einen Auftrag des öffentlichen Auftraggebers verfügt? Dann kontrollieren wir, ob eine De-Facto-Vergabe vorliegt und beraten Sie zum weiteren Vorgehen.