Auf dem Gebiet des Erbrechts sind die Konzeption und Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen die wesentlichen Aufgaben unserer Notare. Während Testamente den letzten Willen einer Person oder bei Ehegattentestamente zweier Personen bestimmen, können im Rahmen von Erbverträgen die nach einem Erbfall in Betracht kommenden Personen schon vorzeitig untereinander Regelungen treffen, die auch weitergehen können, als durch Testamente möglich. Die Notare sind des Weiteren zuständig für die Erstellung und Beurkundung von Erbscheinsanträge nach Todesfällen. Häufig ist es erforderlich, dass Erben ihre Erbenstellung gegenüber Behörden oder Banken nachweisen müssen. Dies geschieht, indem ein Erbscheinsantrag an das Nachlassgericht gestellt wird, welches anschließend die Erbenstellung prüft und einen Erbschein als Zeugnis für den oder die Erben ausstellt.
Im anwaltlichen Bereich beraten und vertreten wir Sie bei allen Streitigkeiten, die sich nach einem Todesfall zwischen den (vermeintlichen) Erben ergeben.