Wir beraten und vertreten unsere Mandanten auf allen Gebieten des Familienrechts.
Hierzu zählen insbesondere Scheidung und Aufhebung von eingetragenen Lebenspartnerschaften, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Elternunterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Hausratsteilung, Vaterschaftsanfechtung, Umgangs- und Sorgerechtsangelegenheiten, Angelegenheiten betreffend die Ehewohnung, Fragen bei Auflösung nichtehelicher Lebensgemeinschaften und nicht zuletzt auch das Betreuungs- und Adoptionsrecht.
Wir begleiten unsere Mandanten sowohl durch die akute Trennungssituation als auch durch das Scheidungsverfahren. Hierbei steht die Vermeidung familienrechtlicher Streitigkeiten durch Abschluss einvernehmlicher außergerichtlicher Regelungen oder Scheidungsfolgenvereinbarung im Vordergrund. Zur Durchsetzung der Ansprüche unserer Mandanten führen wir aber auch gerichtliche Verfahren vor allen Amts- und Oberlandesgerichten. In besonders eiligen Fällen, z. B. bei dringendem Unterhaltsbedarf, verhelfen wir durch die Inanspruchnahme einstweiligen Rechtsschutzes zu schnellen gerichtlichen Entscheidungen.
Auch vor einer Heirat oder während intakter Ehe kann es in vielen Fällen sinnvoll sein, zur Vermeidung späterer Auseinandersetzungen frühzeitig Regelungen in einem Ehevertrag zu treffen. Wir beraten über die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten und arbeiten entsprechende Vereinbarungen aus.