Wir beraten und vertreten Ärzte und Krankenhäuser in allen Fragen des Medizinrechts. Schwerpunkte bilden die Beratung bei der Übergabe ärztlicher Praxen und der Begründung oder Beendigung von Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinischen Versorgungszentren. Dabei werden durch unsere Berater alle Bereiche, insbesondere das ärztliche Gesellschaftsrecht, das Vertragsarztrecht und das Arbeitsrecht, abgedeckt. Eine Ausnahme bildet das Steuerrecht, bei dem wir mit Steuerberatern kooperieren, die ebenfalls auf die Beratung von Ärzten spezialisiert sind. Wir begleiten unsere Mandanten zu Gesprächen bei den kassenärztlichen Vereinigungen und vertreten Sie in Verfahren vor den Zulassungs- und Berufungsausschüssen sowie den Gerichten. Unsere Tätigkeit erstreckt sich dabei neben Fragen der Zulassung auch auf Wirtschaftlichkeitsprüfungen wie zum Beispiel Plausibilitätsprüfungen, Arznei- oder Heilmittelregresse. Wir unterstützen Ärzte und Krankenhäuser bei der Durchsetzung von Honorarforderungen ebenso wie bei der Abwehr von Haftpflichtansprüchen. Auch in allen Fragen des ärztlichen Berufsrechts, so beispielsweise im Zusammenhang mit einer drohenden Disziplinarmaßnahme oder einer Entziehung der Approbation, stehen wir unseren Mandanten zur Seite.