Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht umfasst die rechtliche Betreuung von Miet- und Eigentumsverhältnissen, einschließlich der Beratung, Vertragsprüfung und Streitbeilegung. Es regelt Rechte und Pflichten von Mietern, Vermietern und Eigentümern und sorgt für klare Lösungen bei Konflikten und Fragestellungen.

Mietrecht

Auf dem gesamten Gebiet des Gewerblichen- und Wohnraummietrechts sind wir für Sie tätig. Wir setzen Ihre Mietzinsforderungen und Ansprüche aus Betriebskostenabrechnungen außergerichtlich und gerichtlich durch. Im Bereich des gewerblichen Mietrechts beraten wir bei der Gestaltung von Mietverträgen. Wir unterstützen Sie bei Kündigungen wegen bestehender Mietrückstände oder der Geltendmachung von Eigenbedarf. Wir sind bei Mieterhöhungen ebenso unterstützend für Sie tätig wie bei der Geltendmachung von Mietminderungen.

Wohnungseigentumsrecht

Wir unterstützen Sie umfassend in allen Fragen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Wohnungsverwaltungen werden von uns bei der Vorbereitung von Eigentümerversammlungen, der Erstellung von Hausgeldabrechnungen und Wirtschaftsplänen beraten. Wir vertreten Eigentümergemeinschaften und deren Verwaltungen bei der Durchsetzung von Hausgeldforderungen gegen säumige Wohnungseigentümer. Im Zusammenhang mit der Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen bieten wir gerichtlichen Beistand.

  • Mietverträge
  • Durchsetzung von Mietzinsforderungen und Ansprüchen aus Betriebskostenabrechnungen
  • Kündigungsabwicklung
  • Belange im Wohnungseigentumsrecht

Wir sind für Sie da:

Burkhard Voss

Rechtsanwalt und Notar a.D.

Dörthe Hackbarth

Rechtsanwältin

Dipl.-Ing. Michaela Lorey

Rechtsanwältin und Notarin

Lea Hanna

Rechtsanwältin

Aristoteles