Erbrecht

Im Erbrecht stehen wir einfühlsam und neutral an Ihrer Seite, um gemeinsam Lösungen zu finden, die Ihre Werte wahren und allen Beteiligten gerecht werden.

Damit Ihr Wunsch zählt.

Während Testamente den letzten Willen einer Person oder bei Ehegattentestamente zweier Personen bestimmen, können im Rahmen von Erbverträgen die nach einem Erbfall in Betracht kommenden Personen schon vorzeitig untereinander Regelungen treffen, die auch weitergehen können, als durch Testamente möglich. Die Notare sind des Weiteren zuständig für die Erstellung und Beurkundung von Erbscheinanträgen nach Todesfällen.

Häufig ist es erforderlich, dass Erben ihre Erbenstellung gegenüber Behörden oder Banken nachweisen müssen. Dies geschieht, indem ein Erbscheinantrag an das Nachlassgericht gestellt wird, welches anschließend die Erbenstellung prüft und einen Erbschein als Zeugnis für den oder die Erben ausstellt.

  • Testamente
  • Erbverträge
  • Erstellung und Beurkundung von Erbscheinanträgen
  • Konfliktlösung

Wir sind für Sie da:

Burkhard Voss

Rechtsanwalt und Notar a.D.

Dr. Michael Kalle

Rechtsanwalt und Notar

Dr. Dorothee Höcker

Rechtsanwältin und Notarin

Kanzlei Ehlers und Feldmeier