
Allgemeines Zivilrecht

Als übergeordneter Rechtsbereich erfasst das allgemeine Zivilrecht sämtliche privatrechtlichen Sachverhalte und bildet damit die Grundlage für ein breites Spektrum zivilrechtlicher Fallgestaltungen.
Sicherheit im privaten Rechtsverkehr.
Im allgemeinen Zivilrecht unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung und Abwehr privatrechtlicher Ansprüche. Ob Verträge, Forderungen, Schadensersatz oder Streitigkeiten des täglichen Rechtsverkehrs – wir beraten Sie zuverlässig, lösungsorientiert und mit einem klaren Blick für praktikable Ergebnisse.
Wir stehen Ihnen in der gesamten Bandbreite des allgemeinen Zivilrechts zur Seite. Dies umfasst insbesondere die Prüfung und Gestaltung vertraglicher Regelungen ebenso wie die außergerichtliche Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen. Unser Ziel ist es, Konflikte durch fundierte rechtliche Einschätzung und interessengerechte Lösungen möglichst frühzeitig zu vermeiden.
Soweit eine außergerichtliche Einigung nicht erreicht werden kann, setzen wir Ihre Ansprüche konsequent vor Gericht durch oder verteidigen Sie gegen unberechtigte Forderungen. Dabei begleiten wir sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen mit Erfahrung, Klarheit und dem erforderlichen Durchsetzungsvermögen.
- Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung
- Durchsetzung und Abwehr von Zahlungsansprüchen
- Schadensersatz- und Rückforderungsansprüche
- Kaufrechtliche Streitigkeiten
- Werklohn- und Vergütungsforderungen
- Gewährleistungsrechte
- Mahnverfahren und Forderungsmanagement
- außergerichtliche Streitbeilegung
- gerichtliche Vertretung in zivilrechtlichen Verfahren
- sonstige zivilrechtliche Angelegenheiten
Wir sind für Sie da:
Dr. Hendrik Zeiß
Rechtsanwalt und Notar

| Telefon: | 0231 / 58 97 88 – 15 |
| E-Mail: | zeiss@ehlers-feldmeier.de |
Kanzlei Ehlers und Feldmeier
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