Mietrecht
Auf dem gesamten Gebiet des Gewerblichen- und Wohnraummietrechts sind wir für Sie tätig. Wir setzen Ihre Mietzinsforderungen und Ansprüche aus Betriebskostenabrechnungen außergerichtlich und gerichtlich durch.
Im Bereich des gewerblichen Mietrechts beraten wir bei der Gestaltung von Mietverträgen. Wir unterstützen Sie bei Kündigungen wegen bestehender Mietrückstände oder der Geltendmachung von Eigenbedarf. Wir sind bei Mieterhöhungen ebenso unterstützend für Sie tätig wie bei der Geltendmachung von Mietminderungen.
Wohnungseigentumsrecht
Wir unterstützen Sie umfassend in allen Fragen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Wohnungsverwaltungen werden von uns bei der Vorbereitung von Eigentümerversammlungen, der Erstellung von Hausgeldabrechnungen und Wirtschaftsplänen beraten. Wir vertreten Eigentümergemeinschaften und deren Verwaltungen bei der Durchsetzung von Hausgeldforderungen gegen säumige Wohnungseigentümer.
Im Zusammenhang mit der Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen bieten wir gerichtlichen Beistand.