Die Notare sind nach der Bundesnotarordnung und dem Beurkundungsgesetz zuständig, Beurkundungen jeder Art vorzunehmen sowie Unterschriften und Abschriften zu beglaubigen. Im Rahmen von Beurkundungen werden dabei die jeweiligen Vertrags- und sonstigen Texte den Beteiligten von dem Notar vorgelesen, um zu gewährleisten, dass alle Regelungen, die getroffen werden, im Einzelnen geklärt sind.
Bei all diesen Geschäften geht es nicht nur um die Beurkundung der von den Beteiligten gewollten Erklärungen, sondern auch um die rechtliche Beratung der Mandanten.
Zu den Amtstätigkeiten der Notare gehören verschiedene Einzeltätigkeiten, wie etwa die Aufnahme von Wechsel- und Scheckprotesten und die Beurkundung amtlich von ihnen wahrgenommener Tatsachen, die Einstellung von Vertretungsbescheinigungen, die Abnahme von Eiden und die Aufnahme eidesstattlicher Versicherungen, schließlich die Aufbewahrung und Ablieferung von Wertgegenständen. Den Notarinnen und Notaren wird bei ihrer Bestellung ein bestimmter Amtssitz zugewiesen. Dies ist ein bestimmter Ort oder Amtsgerichtsbezirk. Für uns ist dies das Dortmunder Stadtgebiet. Notare haben – von Ausnahmen abgesehen – innerhalb des Amtgerichtsbezirks ihre Amtsgeschäfte vorzunehmen. Wo sich etwa das betroffene Grundstück oder der Sitz der betroffenen Gesellschaft oder der Wohnort der Parteien befinden, spielt demgegenüber keine Rolle.