Wir beraten und vertreten Einzelkaufleute, Personen- und Kapitalgesellschaften in allen Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts. Neben der Beratung in handelsrechtlichen Streitigkeiten, die aus der Tätigkeit als Kaufmann erwachsen, bilden dabei insbesondere die Vertragsberatung und Vertragsgestaltung Schwerpunkte unserer handelsrechtlichen Tätigkeit. In gesellschaftsrechtlicher Hinsicht stehen wir unseren Mandanten bei der Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften zur Verfügung. Wir bieten die beratende Tätigkeit bei Entwurf der Gesellschaftervereinbarung und der Satzung der Gesellschaft. Wir bieten unseren Mandanten umfassende Beratung bei Umwandlung und Rechtsformwechsel sowie dem An- und Verkauf von Gesellschaftsanteilen und Unternehmensbeteiligungen. Wir unterstützen unsere Mandanten bei den rechtlichen Aspekten im Rahmen der Prüfung vor einem Unternehmenskauf (Legal Due Diligence). Wir vertreten unsere Mandanten in einem Gesellschafterstreit. Unser Augenmerk liegt dabei besonders darauf, durch Mediation eine außergerichtliche Streitbeilegung herbeizuführen. Soweit ein gerichtliches Verfahren erforderlich ist, stehen unsere Anwälte bereit, die Interessen unserer Mandanten auch gerichtlich durchzusetzen.