Baurecht
Das Baugewerbe und die Bauindustrie sind der umsatzstärkste Wirtschaftszweig der Bundesrepublik Deutschland. Schon dies unterstreicht die Bedeutung des Baurechts. Wir beraten und vertreten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich Auftraggeber und Auftragnehmer. Hierbei sind Gegenstand unserer Tätigkeit sämtliche Facetten des Baurechts beginnend mit der Anbahnung von Bauverträgen, deren Gestaltung und die Beratung bei der Durchführung der verschiedene Baumaßnahmen. Besonderer Bedeutung kommt hierbei der Verfolgung und der Abwehr von Vergütungsansprüchen sowie Mängelrechte zu. Ein weiterer Schwerpunkt ist das bauvertragsspezifische gesetzliche Recht der Sicherheit. Im Rahmen unserer Tätigkeit ergeben sich vielfältige Schnittmengen zu der Tätigkeit von Architekten, Bauingenieuren und Sachverständigen. Im Interesse unserer Mandanten können wir auf ein seit Jahren gewachsenes entsprechendes Netzwerk zurückgreifen. Die Zusammenarbeit mit derartigen Fachleuten ist gerade im Baurecht häufig für den Erfolg und die Vertretung der Interessen des Mandanten im baurechtlichen Bereich von überaus großer Bedeutung.
Architektenrecht
Das Architektenrecht umfasst neben dem Architektenberufsrecht in erster Linie das Architektenhonorarrecht sowie das Architektenhaftungsrecht. Diese Materien haben sich in den letzten Jahrzehnten zu ausgesprochenen Spezialmaterien entwickelt. Auf diesen sind wir beratend und vertretend tätig. Gerade Architekten – teilweise über Haftpflichtversicherer, mit denen wir zusammenarbeiten – werden bei der Verfolgung ihrer Architektenhonoraransprüche und bei der Abwehr von an sie herangetragenen Schadensersatzansprüchen in jeglicher Hinsicht beraten und vertreten. Soweit aus baurechtlichen Streitigkeiten Architektenhaftungsansprüche der Bauherren resultieren, verfolgen wir diese.