AGG-Hopper unterliegt vor dem Bundesarbeitsgericht

Am 19. September 2024 konnten wir für eine Mandantin einen Erfolg vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt gegen einen bundesweit agierenden sog. AGG-Hopper erzielen. Der Mann aus Norddeutschland bewarb sich auf eine nicht geschlechtsneutral ausgeschriebene Stelle als „Sekretärin“. Er wurde nicht eingestellt und machte unter Berufung auf eine Diskriminierung wegen des Geschlechts einen Schmerzensgeldanspruch nach dem…